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Rauchmelder, Moderne Schutzengel gegen Feuer und Rauch

News vom 12.01.2012

Brandrauch kann tödlich sein. Das größte Risiko bei einem Wohnungsbrand geht von den Rauchgasen aus. Die überwiegende Zahl der rund 600 Brandopfer in Deutschland sterben nicht durch die Flammen, sondern in Folge von Rauchvergiftungen.

Rauchwarnmelder (allgemein Heimrauchmelder oder Rauchmelder genannt) sind automatische Brandmelder, die auf in der Luft enthaltene Verbrennungsprodukte und/oder brandrauchtypische Schwebstoffe ansprechen. Zu unterscheiden sind Ionisationsrauchmelder und optische bzw. elektrooptische Rauchmelder. Sie ermöglichen die frühzeitige Brandraucherkennung und alarmieren gerade schlafende Personen, die Rauch im Schlaf nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können.
Moderne Rauchmelder, die als batteriebetriebene Geräte unabhängig von der Stromversorgung funktionieren, erkennen selbst feinste Rauchpartikel und lösen dann einen schrillen Alarmton aus. Speziell für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden zudem Modelle angeboten, die über optische und/oder vibrierende Signale vor Feuer und Rauch warnen. Darüber hinaus empfiehlt sich die Installation einer Funk-Alarmeinheit, die die Bewohner im ganzen Haus warnt. Auf diese Weise können mehrere Wohnungen oder benachbarte Häuser miteinander vernetzt und somit gleichzeitig die Nachbarn alarmiert werden. Rauchmelder sind so eben die modernen Schutzengel gegen Feuer und Rauch.

In Schleswig-Holstein gilt, auch für bewohnte Bestandsbauten Rauchwarnmelder mit unterschiedlichen Fristen zur Nachrüstung vorgeschrieben. Weitere Bundesländer prüfen, ob sie dem folgen. Hiermit wird ein wichtiger lebensrettender Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz in Privathaushalten geleistet. Ob gesetzliche Pflicht oder nicht, Rauchmelder sollten -wie auch Feuerlöscher – in jedem Haushalt (Single, Familie, Wohngemeinschaft) zum eigenen Schutz selbstverständlich sein.

Die Landesbauordnung ( LBO ) regelt die Ausstattungspflicht von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern wie folgt:

Die Ausstattungspflicht in Schleswig-Holstein ist seid dem 01.04.2005 in Kraft. Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen bis Ende 2010 alle bestehenden Wohnungen über Rauchwarnmelder verfügen.

Austtattungsumfang:

  • Schlafräume
  • Kinderzimmer
  • sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben

Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder

Hier reagieren auch Anbieter, die im Sicherheitsmarkt nicht unbedingt ihr Kerngeschäft betreiben. Mit der Anschaffung von Rauchmeldern in Lebensmittel- oder Baumärkten verschafft sich der Verbraucher mit vermeintlichen “Schnäppchen” für wenige Euro nicht immer ein funktionssicheres und langlebiges Produkt. Das zeigten in 2004 diverse Rauchmelder-Rückrufe von einzelnen Lebensmittel- und Baumarktketten.

Tipps zum Kauf von Rauchwarnmeldern für Wohnungen

Folgende Qualitätsmerkmale sollten beachtet werden:

  • CE-Kennzeichnung (EU-einheitliches Konformitätszeichen für bestimmte Produkte des Europäischen Binnenmarktes)
  • Geprüfte Sicherheit Prüfzeichen (geprüft nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz durch akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsinstitution)
  • VdS-Produktanerkennung (Anerkennung nach Prüf- und Zertifizierungsverfahren der VdS Schadenverhütung GmbH)
  • Hergestellt nach DIN EN 14604

Weiter sollten Rauchmelder folgende Ausstattungsmerkmale haben:

  • Batterien und Befestigungsmaterial
  • Vernetzbarkeit (per Kabel oder Funk)
  • Fotoelektronische Funktionsweise
  • Prüfvorrichtung zur regelmäßigen Funktionskontrolle
  • Warneinrichtung, die einen Spannungsabfall der Batterien akustisch meldet
  • Schutzvorrichtung gegen Verunreinigung (Staub, Insekten)
  • Fachhandelgarantie.

Quelle: bvbf


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