Prüf- und Fülldienst von Feuerlöschern
Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöschern dürfen nur von Sachkundigen nach DIN 14406, Teil 4 durchgeführt werden. Die Verwendung von durch die Zulassung bestätigten Löschmitteln, Treibmitteln und Ersatzteilen ist zwingend erforderlich.

- Alle unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult und nehmen die fachgerechte Wartung und Instandsetzung sämtlicher Geräte und Fabrikate vor.
- Die Prüffristen für vorgeschriebene Feuerlöscher ergeben sich aus bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften, in Verbindung mit DIN 14406, Teil 4.
- Das heißt: Aufladefeuerlöscher sind längstens alle 2 Jahre einer äußeren und inneren Prüfung zu unterziehen. Dauerdruckfeuerlöscher sind längstens alle 2 Jahre einer äußeren Prüfung zu unterziehen.
Zusätzlich muss das Feuerlöschmittel bei Nass-Dauerdruckfeuerlöschern längstens alle 2 Jahre und bei Pulver-Dauerdruckfeuerlöschern längstens alle 4 Jahre einer Prüfung unterzogen werden. Sofern die 10 jährige Prüffrist abgelaufen ist, muss der Behälter vor der Wiederbefüllung einer Sachverständigenprüfung (z.B. TÜV) zugeführt werden.




