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Rechtliches zur Wartung

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 5K 101/85 v.14.11.1985; Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 v.11.12.1987

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