Nicht wiederkehrend überprüfte Lüftungsanlagen (Brandschutzklappen) bilden ein erhebliches Gefahrenpotential für Gebäude, Mensch und Tier.
Hier ist nicht nur die Möglichkeit eines Brandausbruches, sondern auch die Gefährdung durch die Übertragung der Brandgase und eines Schadenfeuers von sicherheitsrelevanter Bedeutung.